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Verpackungsgesetz. Foto von bunten joghurtbechern und Gurkenglas: EKM-Mittelsachsen. Lizenz: CC0

Neues Verpackungsgesetz erhöht Bürokratiekosten

„Das neue Verpackungsgesetz bleibt weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Neue bürokratische Lasten werden auf alle Unternehmen zukommen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Umfangreiche Meldepflichten, Kennzeichnungsvorschriften im Handel und eine neue zentrale Kontrollstelle mit viel zu vielen Aufgaben, werden besonders kleine Unternehmen und Existenzgründer weiter unnötig belasten. Die kommunalen Befugnisse, über Behälter und Abfuhrrhythmus von Gelben Tonnen oder Säcken bestimmen zu können, werden die Entsorgung teurer machen und widersprächen dem Grundsatz der Produktverantwortung. Die höheren Recyclingquoten bis zum Jahr 2022 sind anspruchsvoll aber dennoch ein richtiger Schritt zur echten Kreislaufwirtschaft – dazu allein hätte es aber keines neuen Gesetzes bedurft“ – so kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen das am Abend des 30. März 2017 im Bundestag beschlossene Verpackungsgesetz.

(pi IHK Saarland, 31.3.2017)

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