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Mitten in der Stadt wird an Straßenbahnschienen gearbeitet. Die straße ist komplett aufgerissen.

Umsatzkiller Baustelle. Wann gibt es Entschädigung?

Aufgerissene Straßen und Sperrungen kosten nicht nur Autofahrer Zeit und Nerven, auch die an Baustellen anliegenden Einzelhändler und Dienstleister leiden vielerorts unter Kundenschwund und Umsatzrückgängen. Und die Baustellen werden nicht weniger, denn der Nachholbedarf allein im Straßenbau ist immens.

Kann die drohende Geschäftspleite aufgehalten werden?

Für betroffene Unternehmen stellt sich in der Bau-Phase dann meist die Frage nach Entschädigungs- oder Ersatzansprüchen. Diese sind aber keineswegs so selbstverständlich wie ein Anlieger das erwarten würde. Normale Bautätigkeit muss ein Anlieger in der Regel hinnehmen. Bei Planungsfehlern oder unverhältnismäßiger Belastung steigen aber die Chancen auf Entschädigung. Als Hilfestellung für Unternehmen hat die IHK daher den Leitfaden „Straßenbaumaßnahmen – Entschädigungs-ansprüche und Baustellenmarketing“ entwickelt. Im neuen IHK-Leitfaden werden auch kommunikative Maßnahmen vorgestellt, die Unternehmen helfen können, durch eigenes Baustellenmarketing in der Bauphase attraktiv für ihre Kunden zu bleiben.

Der IHK-Leitfaden für baustellengeplagte Unternehmen steht frei zum Download auf der Website der IHK Hannover unter

www.hannover.ihk.de/baustelle.

(pi IHK Hannover, 26.02.2018)

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