Alles, was du brauchst…
Geöffneter Aktenordner. Auf dem offenen Deckel ein Taschenrechner und ein roter Kugelschreiber.

IHK Schleswig-Holstein: „Wir dürfen uns nicht an Steuererhöhungen gewöhnen!“

Einer aktuellen Umfrage der IHK Schleswig-Holstein zufolge erhöhten 18 Prozent (2016: 17 Prozent) der Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern ihre Gewerbesteuerhebesätze. Bei der Grundsteuer B waren es 20 Prozent (2016: 23 Prozent) der Kommunen. Die IHK Schleswig-Holstein kritisiert den andauernden Trend zu stetigen Steuererhöhungen im nördlichsten Bundesland. „Wir dürfen uns nicht an die Steuererhöhungen bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer gewöhnen“, sagt Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. „Letztlich steigt damit die Belastung unserer Unternehmen, die über Steuern einen Großteil der Einnahmen einer Gemeinde erwirtschaften. Nur Kommunen mit niedriger Steuer- und Abgabenlast und einer guten Infrastruktur bleiben für Unternehmen langfristig interessant. Die Kommunen sollten jetzt die einmalig gute Einnahmensituation zur Haushaltskonsolidierung nutzen, um idealerweise Steuererhöhungen aus der Vergangenheit zurückzuführen oder zumindest zukünftige zu vermeiden“, betont Kühn.


Es zeigt sich, dass Erhöhungen großer Kommunen Signalwirkungen haben. Beispielsweise hat sich Kiel mit der Gewerbesteuerhebesatzerhöhung auf 450 Prozent in 2017 jetzt an das Lübecker Niveau angepasst. Im Fokus der Kommunen steht seit einigen Jahren besonders die Grundsteuer B. Hier hat es einige kräftige Erhöhungen im Norden Schleswig-Holsteins gegeben. So hat Glücksburg um 220 Punkte auf 700 Prozent und Flensburg um 210 Punkte auf 690 Prozent erhöht. Die IHK Schleswig-Holstein befürchtet, dass die Hebesätze in Schleswig-Holstein weiter ansteigen.

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Schleswig-Holstein beträgt derzeit 359 Prozent (2016: 356 Prozent). Im Bereich der Grundsteuer B stieg der Hebesatz in Schleswig-Holstein um durchschnittlich sieben Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Er liegt nun bei 363 Prozent. Hier sind Unternehmen, die ohne Niederlassung in eigener Immobilie oder gemieteten Räumen auskommen, im Vorteil. Für sie fällt weder direkt noch indirekt über die Miete oder Pacht die Grundsteuer B an.

Mit Anhang finden Sie eine Übersicht der Umfrageergebnisse. Den kompletten Realsteueratlas 2017 haben wir Ihnen zum Download unter www.ihk-sh.de/realsteueratlas bereitgestellt.

(pi IHK Schleswig-Holstein, 10.10.2017)

Schreibe einen Kommentar