Keine Quellensteuer für Werbung bei globalen Internetriesen
Die Finanzämter dürfen bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer für geschaltete Online-Werbung bei global tätigen Internetriesen erheben. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern aufmerksam.
Quellensteuer? Wieso Quellensteuer?
„Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Sie gilt als Vorauszahlung auf die entsprechende Ertragsteuer und kann die Wirkung einer Abgeltungsteuer haben“, so nachzulesen in der Wikipedia. Da die Finanzämter an Google & Co. bislang nicht herankommen können, sollten stattdessen die Werbekunden solcher Konzerne zur Kasse gebeten werden. Ziel dabei war, dass sich die werbenden Unternhemen Ihre Steuergelder von Google & Co. zurückholen.
Angestrebte Steuererhebung ohne Rechtsgrundlage
Zur Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben:
„Wir haben uns vehement für diese Klarstellung stark gemacht. Sie war angesichts der bereits eingetretenen Verunsicherung dringend notwendig. Es ist gut, dass auch das bayerische Finanzministerium klar erklärt hat, einheimische Unternehmen, die Online-Werbung schalten, nicht mit einem Steuerabzug zu belasten.
Das haben viele Betriebe auf Grund einer fraglichen Neu-Interpretation des Einkommensteuergesetzes befürchten müssen. Unternehmen sind angesichts der zunehmenden Digitalisierung mehr denn je darauf angewiesen, ihre Produkte über das Internet anzubieten. Das bayerische Vorgehen hätte zu einer erheblichen Belastung vieler Unternehmen geführt, weil ihre Zahlungen an den deutschen Fiskus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Plattformanbietern wie Google und anderen ausgeglichen worden wäre.
Für etliche mittelständische Unternehmen hätten die ursprünglich vorgesehenen Steuernachzahlungen sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Dafür gab und gibt es keine Rechtsgrundlage. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass dieses verunsichernde Steuerthema jetzt vom Tisch ist.“
(pi Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 18.03.2019)